AK - gesetzliche Arbeitnehmervertretung

 

Welche Arbeitnehmervertretungen gibt es?

  1. betriebliche Arbeitnehmervertretung
  2. freiwillige Arbeitnehmervertretung
  3. gesetzliche Arbeitnehmervertretung

 

 3. gesetzliche Arbeitnehmervertretung = Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK)

Als Kammern bezeichnet man die Vertretungen der berufstätigen Menschen in Österreich. Berufstätige sind automatisch Mitglieder einer Kammer (Pflichtmitgliedschaft), man kann also nicht ein- oder austreten, sondern die Mitgliedschaft hängt von der Berufsausübung ab.

Beispiele für Kammern: Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Notariatskammer, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Apothekerkammer…u.s.w.

Die Kammern haben auch Aufgaben zu erfüllen, die ihnen vom Staat übertragen werden. So organisiert die WKO die österreichische Außenhandelsorganisation oder das WIFI, Aufgabe der AK ist z.B. auch der Konsumentenschutz.

Die drei großen Kammern AK, WKO und LK sind (neben dem ÖGB) auch Sozialpartner, d.h., dass sie bei wichtigen Angelegenheiten zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen so lange verhandeln, bis sie eine Lösung gefunden haben, der alle zustimmen.

www.arbeiterkammer.at